Schonfrist für “Altkleider” beendet

Die Schiedsrichterkommission erinnert aus gegebenen Anlass daran, dass spätestens seit Jahresbeginn nur noch die aktuellen
SR-Hemden des BBV bei Spielen zum Einsatz kommen. Alle anderen Hemden sind NICHT zulässig und gelten laut BBV-Gebührenordnung
– F. Strafgebühren, Punkt 10. – als Unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung. Wer seins noch nicht bekommen hat sollte sich mal in seinem Verein umhören, wo es geblieben ist oder wendet sich direkt an die Geschäftsstelle.

Das Neue SR-Hemd (Vorder- und Rückseite – v.l.n.r.)