Ausnahmeregelung zur Trainer-Lizenzverlängerung gilt auch 2021

Lizenzen auch ohne kompletten Fortbildungsnachweis verlängerbar: Aufgrund der Corona-Pandemie können Trainer-Lizenzen im C- und D-Bereich, die innerhalb bzw. zum Ende des Jahres 2021 ungültig werden, um 12 Monate verlängert werden.

Normalerweise erfordert eine Lizenzverlängerung das Absolvieren von Fortbildungen im Mindestumfang von 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Beschränkungen ist seit Monaten nichts mehr normal – auch im Bereich Bildung des Sportlandes.

So mussten Präsenz-Lehrgänge bei allen Fachverbänden und beim Landessportbund zur Lizenzverlängerung abgesagt bzw. verschoben werden. Dadurch ist es Trainer*innen und Übungsleiter*innen derzeit nicht immer möglich, den geforderten Mindestumfang an Fortbildungen nachzuweisen. Das ist auch dem Sportland bewusst, das nun die entsprechenden Ausnahmeregelung erweitert.

Der Brandenburgische Basketball-Verband e.V. schließt sich dieser Übergangsregelung für Lizenzen der Stufen D und C, die 2021 auslaufen, an.

So können gültige Trainer-Lizenzen, die im Jahr 2021 auslaufen, während der Corona-Pandemie auch ohne vollständigen Fortbildungsnachweis um maximal 12 Monate verlängert werden.

Anträge auf Lizenzverlängerung von Trainer D- und C-Lizenzen sind dem zuständigen Referenten für Traineraus- und weiterbildung, Sebastian Müller, postalisch zu übersenden. Die Verlängerung der Trainer-Lizenzen erfolgt frühestens in den letzten drei Monaten vor Ablauf.

Den notwendigen Antrag dazu finden Sie hier:

Antrag auf Verlängerung D- oder C-Lizenz (PDF)