Regelung zur Verlängerung von Trainerlizenzen 2020 aufgrund COVID-19
Normalerweise erfordert eine DBB/DOSB Lizenzverlängerung das Absolvieren von Fortbildungen im Mindestumfang von 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Beschränkungen ist seit Wochen nichts mehr normal – auch im Bereich Bildung des Sportlandes.
So mussten Lehrgänge bei allen Fachverbänden und beim Landessportbund zur Lizenzverlängerung abgesagt bzw. verschoben werden. Dadurch ist es Trainern und Übungsleiterinnen und -leitern derzeit nicht möglich, den geforderten Mindestumfang an Fortbildungen zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Das ist auch dem Sportland bewusst, das nun die entsprechenden Lizenzverlängerungen erleichtert.
So können gültige DOSB Lizenzen, die im Jahr 2020 auslaufen würden, während der Corona-Krise auch ohne vollständigen Fortbildungsnachweis um maximal 12 Monate verlängert werden. Die Europäische Sportakademie Land Brandenburg, die die Bildung im Sportland verantwortet, bittet jedoch um Verständnis dafür, dass dies nicht pauschal bei allen Lizenzen möglich ist. Die Verlängerung der DOSB Lizenzen erfolgt frühestens in den letzten drei Monaten vor Ablauf.
Der Brandenburgische Basketball-Verband e.V. schließt sich dieser Übergangsregelung für Lizenzen der Stufen D und C, die 2020 auslaufen, an.
Anträge auf Lizenzverlängerung von Trainer D- und C-Lizenzen sind dem zuständigen Referenten für Traineraus- und weiterbildung, Sebastian Müller, postalisch zu übersenden.
Den notwendigen Antrag dazu finden Sie hier: