Kontakt-Sport für alle bis 27 Jahre erlaubt
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen wieder ohne einen Mindestabstand Sport treiben. Das macht eine neue Regelauslegung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung möglich, die das Land Brandenburg veröffentlicht hat. So heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), dass „Sportarten wie Fußball, Rudern oder Volleyball, die einen Mindestabstand von 1,50 Meter unterschreiten, von Kindern und Jugendlichen in vollem Umfang wieder betrieben werden“ können.
Begründet wird die Neuregelung mit der Einordnung der Vereinsangebote für junge Menschen in die Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), für die keine Abstandsregelung gilt. „Daraus folgt, dass sämtliche sportlichen und bewegungsorientierten Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot unterliegen, auch nicht auf Sportanlagen“, heißt es vom MBJS. Jugendarbeit erfasse Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr. Hygieneregelungen und die Nachvollziehbarkeit von Kontakten bleiben dennoch in der Verantwortlichkeit der Vereine.
Quelle: Landessportbund Brandenburg e.V.