Verlängerung der Saison für Spielverlegungen

Liebe Vereinsvertreterinnen,
Liebe Vereinsvertreter,

in den vergangenen Tagen erreichten die Geschäftsstelle und das Präsidium gehäuft Anfragen zum Spielbetrieb unter den sich aktuell verschärfenden Pandemiebedingungen. Wir haben kurzfristig in einer Vereinsabfrage ein Meinungsbild bei euch eingeholt.

Die Rückmeldungen sind gemischt und gestalten sich zwischen den Vereinen aber zum Teil auch innerhalb der Vereine unterschiedlich. Wir nehmen die Bedenken der Vereine ernst und ermöglichen ab sofort die Verlegung oder die Absage von Spielen ohne eine Strafgebühr zu erheben.

Durch die nachfolgenden Regelungen geben wir den Vereinen individuell die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie Spiele unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus abgeleiteten Hygienevorschriften ausgetragen wollen. Auf der anderen Seite geben wir den Vereinen, die gesundheitliche Bedenken haben, die Möglichkeit, Spiele zu verlegen oder abzusagen oder gar ihre Mannschaft(en) für diese Saison zurückzuziehen. Für diese Entscheidungen werden seitens des Verbands keine Strafgebühren erhoben.

Bitte nutzt, wenn möglich, zunächst vorrangig die Möglichkeit der Spielverlegung, damit noch keine Spiele abgesagt werden müssen.

Mit sportlichen Grüßen
Steffen Maerten (Ressort Sportorganisation)
Rico Witschas (Präsident)

 

Die Regelungen im Überblick

1. Austragung der Spiele unter strikter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen
2. Mannschaften können kostenfrei zurückgezogen werden
3. angesetzte Spiele können kostenfrei verschoben werden
4. Spiele können kostenfrei abgesagt werden
5. Verlängerung der Saison bis zum 31.05.2022

Erläuterungen zu den Regelungen

1. Austragung der Spiele unter strikter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Der Ausrichter ist verpflichtet für seine Spielstätte ein Hygienekonzept zu erstellen. Strengere oder ergänzende Reglungen seitens der Kommunen oder Hallenbetreiber sind in das Konzept aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Zutrittsberechtigung nach 2G/2G+/3G, das Lüftungskonzept sowie die räumliche Trennung von Spielfeld und Zuschauerbereich bzw. den Ausschluss von Zuschauern.
  • Der Ausrichter hat die Umsetzung des Hygienekonzeptes sicherzustellen. Insbesondere erfolgt die Kontrolle des 2G/2G+/3G-Status vor Zutritt zur Halle.
  • Gastmannschaften und Schiedsrichter informieren sich rechtzeitig vor dem Spieltermin über das hallenspezifische Hygienekonzept. Unklarheiten sind vor dem Spieltag zu abzuklären.
Mannschaften können kostenfrei zurückgezogen werden
  • Aufgrund der steigenden Inzidenzen möchten Spielerinnen/Spieler nicht am Spielbetrieb teilnehmen. Dadurch ist die Spielfähigkeit von Mannschaften gefährdet. Ist für die restliche Saison absehbar, dass die Spielfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, dann können die Vereine die betreffenden Mannschaften bis zum 06.12.2021 kostenfrei vom Spielbetrieb abmelden.
  • Dafür wird keine Strafgebühr erhoben.
  • Alle bereits gespielten und noch offenen Begegnungen werden aus dem Spielplan gestrichen.

Angesetzte Spiele können kostenfrei verschoben werden

  • Aufgrund von Corona-Fällen im Umfeld von Mannschaften haben bereits einige Vereine auch ohne behördliche Quarantäneanordnungen auf Training und die Teilnahme an Spieltagen verzichtet. In Abstimmung mit den Spielpartnern konnten Partien bereits kostenfrei verlegt werden.
  • Ab sofort kann ein Spiel auch wegen hoher lokaler Inzidenzen auf freiwilliger Basis verlegt werden. Hat eine Mannschaft gesundheitliche Bedenken an der Austragung einer Partie, kann sie eine Verlegung beantragen. Bei Zustimmung durch den Spielpartner wird die Partie kostenfrei verlegt.
  • Anträge auf Spielverlegung sind 14 Tage vor dem Spieltermin bzw. sofort nach Bekanntwerden des Verlegungsgrundes an Spielpartner und Spielleitung zu stellen.
  • Für die Spieltage am 04./05.12.2021 und 11./12.12.21 sind Verlegungsanträge bis zum 01.12.2021 zu stellen. (Diese Information ging den Vereinen bereits am 29.11.2021 per E-Mail zu)

Spiele können kostenfrei abgesagt werden

  • Wenn sich Vereine bezüglich einer nach Punkt (3.) beantragten Spielverlegung nicht einigen können, dann kann eine Spielpartei das Spiel kostenfrei absagen.
  • Das Spiel wird mit 0:1 Korbpunkten und 0 Wertungspunkten gegen die absagende Mannschaft gewertet.
  • Eine Strafgebühr wird nicht erhoben.
  • Die Aufrechterhaltung einer Spielansetzung bei gesundheitlichen Bedenken sollte das letzte Mittel sein. Zunächst sollte immer die Chance genutzt werden, Spiele zu verlegen. Eine Spielverlegung ist auch im Interesse des Vereins, der am Spieltermin festhalten möchte.
  • Bei einer Absage kann das Spiel nicht nachgeholt werden.

Verlängerung der Saison bis zum 31.05.2022

  • Um Freiraum für Spielverlegungen zu schaffen wird die Spielsaison in allen Ligen bis zum 31.05.2022 verlängert.
  • Die Regel, dass verlegte Spiele vor dem letzten Spieltag nachgeholt werden müssen, wird ausgesetzt. Verlegte Spiele sollen nun möglichst auf einen Termin bis maximal zwei Wochen nach dem letzten Spiel der beteiligten Mannschaften neu terminiert werden.
  • Die Termine für Finalturniere werden abgesetzt. Ob und zu welchen Terminen die Finalturniere neu angesetzt werden, wird später entschieden.
  • In den Jugendligen wird über die Teilnehmer an den überregionalen Meisterschaften zum Meldestichtag entschieden. Wollen in einer Altersklasse mehr als zwei Vereine an den überregionalen Meisterschaften teilnehmen, entscheidet die Spielleitung.

 

Hier die Regelungen noch einmal zum Download: