In den letzten Tagen erreichten den BBV und die Schiedsrichterkommission von einzelnen Schiedsrichtern, zur anstehenden Weiterbildung und aus den Vereinen zur diesjährigen LSE-Schiedsrichterausbildung, zahlreiche Anfragen. Deshalb möchten wir hiermit einiges klarstellen

Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie hat die SRK auf ihrer Klausurtagung im Juni eine Ausnahmeregelung für die Saison 2020/2021 zur Durchführung von SR-Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen.

In der kommenden Saison wird auf die Durchführung von SR-Weiterbildungsmaßnahmen verzichtet. Die Lizenzverlängerung erfolgt, abweichend zur Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie, dieses Jahr automatisch. Es besteht in der Saison 2020/2021 keine Weiterbildungspflicht zur Erlangung des Lizenzvermerkes.

Alle SR, die in den Jahren 2018 und 2019 erfolgreich an einer SR-Weiterbildung teilgenommen haben, erhalten diese Lizenzverlängerung. Dies gilt auch für die Teilnehmer an den LSE-Lehrgängen 2019.

Voraussetzung für die Verlängerung ist die Meldung der entsprechenden Schiedsrichter durch ihre Vereine an Mathias Weege. Dazu ist es zwingend erforderlich die jeweilige persönliche E-Mail-Adresse dieser Schiedsrichter anzugeben. Mathias Weege verteilt dann die Saisonunterlagen (z.B.: neue Regel/n, neue SR-Technik, ggf. DBB-Saisonvorgaben und Regelfragen) direkt an die betreffenden SR zum Selbststudium weiter.

Anschließend wird durch den BBV die Aktualisierung der Daten (Lizenzen und E-Mailadressen der SR) in TeamSL vorgenommen.

Der Oktober-Lehrgang wurde, coronabedingt, storniert.

Für die Vorbereitung und Durchführung eines LSE-Schiedsrichter-Lehrganges in der Saison 2020/2021 wird der 19.02. – 21.02.2021 anvisiert. Jedoch unter Vorbehalt der weiteren Entwicklungen.

Deshalb gestattet die SRK des BBV interessierten Schiedsrichtern auch Angebote in anderen Landesverbänden zu nutzen.

Der OL-Pool-Lehrgang wird wie gewohnt als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Mit den entsprechenden Schiedsrichtern wird Daniel Taupitz zeitnah Kontakt aufnehmen.