„BACK ON COURT“ – Unter diesem Motto versammeln sich der Deutsche Basketball Bund (DBB) und die 16 Landesverbände, wenn es um Informationen um den Wiedereinstieg in den Basketball-Trainings- und Spielbetrieb geht. Noch ist die Situation angesichts der Corona-Pandemie so, dass es überall in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten gibt. „BACK ON COURT“ bündelt diese Regelungen und Hinweise an dieser Stelle und gibt einen Überblick:

Diese Seite wurde zuletzt am 29.04.2022 aktualisiert.

Informationen des DBB:

Informationen des LSB zu Änderungen der Corona-Richtlinien bezogen auf den Sport in Brandenburg:

Informationen der Landesregierung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg:

Informationen zum Spielbetrieb im BBV:

Bitte passt Eure Hygienekonzepte der Spielhallen an die aktuelle Umgangsverordnung an und aktualisiert diese in TeamSL.

Regelungen zum Spielbetrieb (genaue Erläuterungen siehe unten):

1. Austragung der Spiele unter strikter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen
2. angesetzte Spiele können kostenfrei verschoben werden
3. Spiele können kostenfrei abgesagt werden
4. Verlängerung der Saison bis zum 31.05.2022

Erläuterungen zu den Regelungen des Spielbetriebs:

1. Austragung der Spiele unter strikter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

grundsätzlich gilt:
a. Das Hygienekonzept in TeamSL ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten und hat die gesetzlichen Mindestanforderungen abzudecken.
b.  Wenn ein Hygienekonzept in TeamSL eingestellt ist, dann muss dies umgesetzt werden.

Auf Landesebene gelten per Verordnung (s. oben) nur noch die Basismaßnahmen (Maskenpflicht in Verkehrsmitteln und medizinischen Versorgungseinrichtungen, tätigkeitsbezogene Testpflichten etc). Für Sporthallen gibt es keine Einschränkungen.
Wenn der zuständige Landkreis, die Gemeinde (Hotspot-Regelung) und der Hallenbetreiber keine Schutzmaßnahmen vorschreibt, und der Ausrichter keine Vorschriften macht, dann ist ein Hygienekonzept entbehrlich.

Gegebenenfalls bietet es sich, an das Dokument zu aktualisieren und nur grundlegende Dinge zu regeln:
z.B.
– Personenobergrenze
– Trennung Zuschauerbereich und Spielfläche
– Vergabe und Nutzung der Umkleideräume
– Lüftungskonzept
– kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen

2. Angesetzte Spiele können kostenfrei verschoben werden


Aufgrund von Corona-Fällen im Umfeld von Mannschaften haben bereits einige Vereine
auch ohne behördliche Quarantäneanordnungen auf Training und die Teilnahme an
Spieltagen verzichtet. In Abstimmung mit den Spielpartnern konnten Partien bereits
kostenfrei verlegt werden.
Ab sofort kann ein Spiel auch wegen hoher lokaler Inzidenzen auf freiwilliger Basis verlegt
werden. Hat eine Mannschaft gesundheitliche Bedenken an der Austragung einer Partie,
kann sie eine Verlegung beantragen. Bei Zustimmung durch den Spielpartner wird die Partie
kostenfrei verlegt.
Anträge auf Spielverlegung sind 14 Tage vor dem Spieltermin bzw. sofort nach
Bekanntwerden des Verlegungsgrundes an Spielpartner und Spielleitung zu stellen.

Für die Spieltage am 04./05.12.2021 und 11./12.12.21 sind Verlegungsanträge bis zum
01.12.2021 zu stellen.


3. Spiele können kostenfrei abgesagt werden


Wenn sich Vereine bezüglich einer nach Punkt (3.) beantragten Spielverlegung nicht einigen
können, dann kann eine Spielpartei das Spiel kostenfrei absagen. Das Spiel wird mit 0:1
Korbpunkten und 0 Wertungspunkten gegen die absagende Mannschaft gewertet. Eine
Strafgebühr wird nicht erhoben.
Die Aufrechterhaltung einer Spielansetzung bei gesundheitlichen Bedenken sollte das letzte
Mittel sein. Zunächst sollte immer die Chance genutzt werden, Spiele zu verlegen. Eine
Spielverlegung ist auch im Interesse des Vereins, der am Spieltermin festhalten möchte. Bei
einer Absage, kann das Spiel nicht nachgeholt werden.


4. Verlängerung der Saison bis zum 31.05.2022


Um Freiraum für Spielverlegungen zu schaffen wird die Spielsaison in allen Ligen bis zum
31.05.2022 verlängert.
Die Regel, dass verlegte Spiele vor dem letzten Spieltag nachgeholt werden müssen, wird
ausgesetzt. Verlegte Spiele sollen nun möglichst auf einen Termin bis maximal zwei Wochen
nach dem letzten Spiel der beteiligten Mannschaften neu terminiert werden.
Die Termine für Finalturniere werden abgesetzt. Ob und zu welchen Terminen die
Finalturniere neu angesetzt werden, wird später entschieden.
In den Jugendligen wird über die Teilnehmer an den überregionalen Meisterschaften zum
Meldestichtag entschieden. Wollen in einer Altersklasse mehr als zwei Vereine an den
überregionalen Meisterschaften teilnehmen, entscheidet die Spielleitung.